Die Gesundheit unserer Gäste und Gästeführer ist uns sehr wichtig.
Für eine sichere und reibunglose Stadt- oder Domührung bitten wir Sie, folgenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten.
Alles auf einen Blick
![]() | Ab dem 01. März 2022 gilt für die Teilnahme an den Stadt- und Domführungen die 3G-Regel. Bitte legen Sie vor Beginn der jeweiligen Führung ein amtliches Zertifikat vor, dass Sie entweder getestet geimpft oder genesen sind. Alle Zertifikate sind sowohl digital oder analog in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs und Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen durch die Ständige Impfkommission keine Impfempfehlung ausgesprochen wurde und die eine Testung mit einem negativem Testergebnis vorlegen. | |
![]() | In allen geschlossen Räumen (Dom- und Kirchenführungen) und an den Stellen, an denen der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer Schutzmaske der Klassifizierung FFP 2 oder gleichwertig im Sinne der geltenden Landesverordnung (gemäß §1 (2) der 16. SARS-CoV-2-EindV) vorgeschrieben. | |
![]() | Bitte benutzen Sie das bereitstehende Desinfektionsmittel an den Einlassen bei Dom- und Kirchenführungen. | |
![]() | Bitte halten Sie den Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen. | |
![]() | Beachten Sie bitte die ausgewiesene maximal zugelassene Personenzahl für den zu betretenden Raum. | |
![]() | Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag und nehmen Rücksicht auf die Mitreisenden Personen. |
3G-Nachweis
Für die Teilnahme an den Stadt- und Domführungen gilt ab Donnerstag,
18. Februar 2022, die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass für die Teilnahme an den Führungen amtliches Zertifikat über den vollständigen Impfschutz (mindestens 2 Wochen nach der 2. Impfung), den Genesenenstatus (Zeitraum von 28 Tagen bis 6 Monaten nach Genesung) oder einer negativen Testung (max 48h alter PCR-Test oder max 24h alter zertifizierter Antigen-Schnelltest, keine Selbsttest) vorzuweisen ist.
Alle Zertifikate sind digital (Mobiltelefon) oder analog (Immunkarte® oder digitales COVID-Zertifikat der EU) in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs und Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen durch die Ständige Impfkommission keine Impfempfehlung ausgesprochen wurde und die eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen sind von dieser Regelung Ausgenommen.